ausbannen,
V.,
regelm. und unregelm. Form belegt.›etw. (z. B. den Teufel) austreiben, exorzieren; jn. exkommunizieren, aus einer Gemeinschaft ausschließen; jn. ausweisen, verbannen; etw. (z. B. einen Wald) von der Nutzung ausschließen, freihalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. abschliessen
abteilen
aggravieren
Syntagmen:
den teufel, den bischof, leute, das holz, den wald a.
Belegblock:
Dietz, Wb. Luther
1, 159
; Rwb
1, 983
; Schweiz. Id.
4, 1279
.