ausbannen,
V.,
regelm. und unregelm. Form belegt.
›etw. (z. B. den Teufel) austreiben, exorzieren; jn. exkommunizieren, aus einer Gemeinschaft ausschließen; jn. ausweisen, verbannen; etw. (z. B. einen Wald) von der Nutzung ausschließen, freihalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abschliessen
 2,
abteilen
 3,
aggravieren
 2.
Syntagmen:
den teufel, den bischof, leute, das holz, den wald a.

Belegblock:

Dietz, Wb. Luther
1, 159
;
Rwb
1, 983
;
Schweiz. Id.
4, 1279
.