ausbürtig,
Adj.
›auswärtig, außerhalb eines Rechtsbezirks ansässig‹;
zu
bürtig
.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
2, 315, 38
(
mosfrk.
,
1321
):
ist zu wissen, daß alle usburtige lude sint uns schuldig 4 d. von dem phunde, was sie verkeufent.