ausbürtig,
Adj.
›auswärtig, außerhalb eines Rechtsbezirks ansässig‹;
zu
bürtig
.Belegblock:
Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl.
2, 315, 38
(mosfrk.
, 1321
): ist zu wissen, daß alle usburtige lude sint uns schuldig 4 d. von dem phunde, was sie verkeufent.