auftrechen,
V., unr. abl.;
zu trechen
›ziehen, schieben‹ (Dwb
).11, 1, 1, 1572
1.
›(die Erde um einen Baum herum) auflockern, aufgraben‹, in allen Belegen mit verschobener Bezugsgröße; ›(Staub) aufwirbeln‹.Syntagmen:
den staub /
(mit verschobener Bezugsgröße:) baum / stok a.
; mit Dat.: dem baum a.
Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 427
; Schweiz. Id.
14, 251
.2.
›jm. etw. (Unangenehmes, Belastendes) aufbürden, auferlegen‹; offen zu 3.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufladen
Syntagmen:
(jm.) den kosten / nachteil / neid, die beschwernis / dienstbarkeit / schande / schmach / schuld / unere, das laster a., jm. etw. zur schuld a.
Belegblock:
Sachs
10, 371, 21
(Nürnb.
1552
): [wir] müssen hart reitten und raisen, | Vil neides dem könig auff trechen.
Barack, Zim. Chron.
3, 440, 8
(schwäb.
, M. 16. Jh.
): dem, so die sach übersehen und seinem herren den spott het ufgetrochen, dem volget nichs weiters hernach.
Jörg, Salat. Reformationschr.
623, 12
(halem.
, 1534
/5
): den orten allen [...] kumer / jamer / truren / und bschwerd samptt unglouplichem costen erwuͦchs / und uftrochen ward.
Maaler
37v
(Beleg s. v. aufstossen
4); 264r
; Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
372
; Schwäb. Wb.
1, 427
; Schweiz. Id.
14, 251
.3.
›jm. etw. vorwerfen, zuschieben, zur Last legen, zuschreiben‹.Bedeutungsverwandte:
aufheben
aufrupfen
aufsatteln
aufseilen
verweisen
zulegen
zumessen
zurechen
für die nase werfen
nase
auflegen
Syntagmen:
jm.
(z. B. dem gegenteil
›Gegner‹) etw.
(z. B. die lüge / missetat / schande
) a., jm. etw. fälschlich a., der geschrift etw. a., got etw. a.
Belegblock:
Schöpper
64a
(Dortm.
1550
): Exprobare verweissen auffheben auffruͤcken auffrupffen fur die naaß werffen auffträchen auffsatteln auffseylen.
Schade, Sat. u. Pasqu.
3, 290, 41
(Straßb.
um 1545
): Was andere thunt, laß ich sie verantwurten. [...] ich hab biß her [...] die schrift mit euch gebracht, daß ir mir solchs nit auftrechen künnen.
Bächtold, N. Manuel. Zugabe H. R. Manuel
326, 622
(Zürich
1548
): Solt ich min fründ erst nit versprechen, | So ir im alle schand uftrechen?
Maaler
37v
; Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
372
; Schwäb. Wb.
1, 427
; Schweiz. Id.
14, 252
.4.
›jm. jn./etw. aufdrängen, aufnötigen, (mit Gewalt) aufzwingen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufdringen
aufschaufeln
auftreiben
Syntagmen:
dem volk einen bürgermeister a., jm. einen predikanten a., einer freundschaft ein lediges kind a., jm. neue artikel, eine auflage / lere / ware
(z. B. zu überhöhtem Preis), einen gebrauch a.
Belegblock:
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
133, 41
(halem.
, 1577
/94
): damit der [...] seine waren dem gmainen mann [...] in höchstem wehrt auftrechen möge.
Geier, Stadtr. Überl.
433, 25
(nalem.
, 1554
): Wo aber jemands dem verkeufer [...] hierüber ain oder mehrer anzall Basler müntz oder klainen gelts uftrechen und ine damit beschweren.
Bad. Wb.
1, 87
; Maaler
37v
; Schwäb. Wb.
1, 427
; Schweiz. Id.
14, 253/4
.