auftrechen,
V., unr. abl.;
zu
trechen
›ziehen, schieben‹ (
Dwb
11, 1, 1, 1572
).
1.
›(die Erde um einen Baum herum) auflockern, aufgraben‹, in allen Belegen mit verschobener Bezugsgröße; ›(Staub) aufwirbeln‹.
Syntagmen:
den staub /
(mit verschobener Bezugsgröße:)
baum / stok a.
; mit Dat.:
dem baum a.

Belegblock:

Schwäb. Wb.
1, 427
;
Schweiz. Id.
14, 251
.
2.
›jm. etw. (Unangenehmes, Belastendes) aufbürden, auferlegen‹; offen zu 3.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufladen
 2.
Syntagmen:
(jm.) den kosten / nachteil / neid, die beschwernis / dienstbarkeit / schande / schmach / schuld / unere, das laster a., jm. etw. zur schuld a.

Belegblock:

Sachs
10, 371, 21
(
Nürnb.
1552
):
[wir] müssen hart reitten und raisen, | Vil neides dem könig auff trechen.
Barack, Zim. Chron.
3, 440, 8
(
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
dem, so die sach übersehen und seinem herren den spott het ufgetrochen, dem volget nichs weiters hernach.
Jörg, Salat. Reformationschr.
623, 12
(
halem.
,
1534
/
5
):
den orten allen [...] kumer / jamer / truren / und bschwerd samptt unglouplichem costen erwuͦchs / und uftrochen ward.
Maaler
37v
(Beleg s. v.
aufstossen
4);
264r
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
372
;
Schwäb. Wb.
1, 427
;
Schweiz. Id.
14, 251
.
3.
›jm. etw. vorwerfen, zuschieben, zur Last legen, zuschreiben‹.
Bedeutungsverwandte:
aufheben
 25,
aufrupfen
 2,
aufsatteln
,
aufseilen
,
verweisen
,
zulegen
,
zumessen
,
zurechen
,
für die nase werfen
(s. v.
nase
 2); vgl.
auflegen
 9.
Syntagmen:
jm.
(z. B.
dem gegenteil
›Gegner‹)
etw.
(z. B.
die lüge / missetat / schande
)
a., jm. etw. fälschlich a., der geschrift etw. a., got etw. a.

Belegblock:

Schöpper
64a
(
Dortm.
1550
):
Exprobare verweissen auffheben auffruͤcken auffrupffen fur die naaß werffen auffträchen auffsatteln auffseylen.
Schade, Sat. u. Pasqu.
3, 290, 41
(
Straßb.
um 1545
):
Was andere thunt, laß ich sie verantwurten. [...] ich hab biß her [...] die schrift mit euch gebracht, daß ir mir solchs nit auftrechen künnen.
Bächtold, N. Manuel. Zugabe H. R. Manuel
326, 622
(
Zürich
1548
):
Solt ich min fründ erst nit versprechen, | So ir im alle schand uftrechen?
Maaler
37v
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß
372
;
Schwäb. Wb.
1, 427
;
Schweiz. Id.
14, 252
.
4.
›jm. jn./etw. aufdrängen, aufnötigen, (mit Gewalt) aufzwingen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufdringen
 5,
aufschaufeln
 2,
auftreiben
 15.
Syntagmen:
dem volk einen bürgermeister a., jm. einen predikanten a., einer freundschaft ein lediges kind a., jm. neue artikel, eine auflage / lere / ware
(z. B. zu überhöhtem Preis),
einen gebrauch a.

Belegblock:

Müller, Alte Landsch. St. Gallen
133, 41
(
halem.
,
1577
/
94
):
damit der [...] seine waren dem gmainen mann [...] in höchstem wehrt auftrechen möge.
Geier, Stadtr. Überl.
433, 25
(
nalem.
,
1554
):
Wo aber jemands dem verkeufer [...] hierüber ain oder mehrer anzall Basler müntz oder klainen gelts uftrechen und ine damit beschweren.
Bad. Wb.
1, 87
;
Maaler
37v
;
Schwäb. Wb.
1, 427
;
Schweiz. Id.
14, 253/4
.