aufsendung,
die
.›Freigabe eines Grundbesitztums, Kündigung eines Lehens; Überbringung von etw.‹; metonymisch: ›Urkunde über die Freigabe eines Grundbesitztums; Sendschreiben‹;
vgl.
aufsand
, aufsandung
, aufsenden
2.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufkündigung
aufsagung
Syntagmen:
die a. fürbringen
; mündliche / schriftlich gefertigte / ordentliche a.
Belegblock:
Buijssen, Dur. Rat.
98, 28
(moobd.
, 1384
): die epistel wıͤrt gesprochen chriechischen und ist alzvil latein ein aufsenttung oder ein auffleichung.
Rintelen, B. Walther
8, 10
(moobd.
, 1552
/58
): wann einer ein Erbguet durch einen Kauf an sich bringt, so soll er von dem Verkaufer ein ordenlich Aufsendung, an den Grundtherren lautend, fürbringen.
Rwb
1, 947
.