aufsendung,
die
.
›Freigabe eines Grundbesitztums, Kündigung eines Lehens; Überbringung von etw.‹; metonymisch: ›Urkunde über die Freigabe eines Grundbesitztums; Sendschreiben‹;
vgl.
aufsand
,
aufsandung
,
aufsenden
 2.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufkündigung
,
aufsagung
 1.
Syntagmen:
die a. fürbringen
;
mündliche / schriftlich gefertigte / ordentliche a.

Belegblock:

Buijssen, Dur. Rat.
98, 28
(
moobd.
,
1384
):
die epistel wıͤrt gesprochen chriechischen und ist alzvil latein ein aufsenttung oder ein auffleichung.
Rintelen, B. Walther
8, 10
(
moobd.
,
1552
/
58
):
wann einer ein Erbguet durch einen Kauf an sich bringt, so soll er von dem Verkaufer ein ordenlich Aufsendung, an den Grundtherren lautend, fürbringen.
Rwb
1, 947
.