aufschlaher,
aufschläher,
der
.1.
›j., der ein unehrenhaftes Gewerbe betreibt‹, wohl: ›Zuhälter‹.Wortbildungen:
aufschlagerin
anträgerin
antriplerin
arsverkäuferin
aufmacherin
Belegblock:
Schultheiss, Achtb. Nürnb.
70, 12
(nobd.
, 1347
): Gissüblin und Wölflin, die Aufschlagerin, (ward) die Stadt verboten zwei Jahr fünf Meilen weit bei dem Grab darum, dass sie Aufmacherin sind mit armer Leute Frauen, die sie heimen, dass sie Bosheit bei ihnen treiben mit andern Männern, und der Aufschlagerin ist die Nase abgeschnitten.
Schwäb. Wb.
1, 416
(a. 1379
).2.
›derjenige, der bei einer Versteigerung ein höheres Gebot abgibt‹; vgl.
aufschlagen
15.Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 416
(a. 1523
).3.; 4.,
s. aufschlagen
8; 16.