aufsagen,
V.
1.
›etw. (ein Vertrags- oder sonstiges Rechtsverhältnis) aufkündigen, widerrufen; jm. kündigen‹; offen zu 2.Bedeutungsverwandte:
abkündigen
absagen
abstehen
1
auflösen
zurükfallen
abkünden
absprechen
abtun
aufkündigen
auflassen
aufsellen
aufschreiben
aufsenden
aufsetzen
Syntagmen:
(jm.) den frieden / gehorsam
(mehrfach) / anstand / eid / kauf, das bündnis / lehen, die e / geselschaft / huldung a.
Wortbildungen:
aufsagbrief
aufsage
Belegblock:
Strehlke, Nic. Jerosch. Chron. v.
8710
(preuß.
, um 1330
/40
): Wî Swantopolc den vride ûfsaite und herte daz lant zu Kujaw.
v. Birken. Erzh. Österreich
706, 31
(Nürnb.
1668
): nachdem die Buͤrger ihrem angebohrnen Herrn [...] den gehorsam aufgesagt / und ihm nicht huldigen wollen.
Turmair
4, 1108, 17
(moobd.
, 1522
/33
): prach er ab das verschriben versprochen dienstgelt den Teutschen und Winden, sagt in die pündnus und frid auf.
Siegel u. a., Salzb. Taid.
47, 41
(smoobd.
, 17. Jh.
): ist er aber ain freistifter, dem soll man aufsagen und abstiften und ainen andern auf das guet setzen.
Allg. Schau-Buͤhne
46, 1
; Grossmann, Unrest. Öst. Chron.
139, 6
; Maaler
36r
; Ulner
48
; Dietz, Wb. Luther
142
; Rwb
1, 931
; Schwäb. Wb.
1, 411
; Schweiz. Id.
7, 377
; 402
.2.
›jm. etw. (ein Recht, eine aus einem Vertragsverhältnis folgende Leistung) kündigen‹; auch: ›jm. etw. (bisher Erlaubtes) untersagen, verbieten‹.Gehäuft rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
aufheben
aufschreiben
abkünden
Syntagmen:
(jm.) den dienst / schirm / wechsel, das backen / malen / geld, die arbeit / freiheit / freiung / mutung / provision / steuer / pflicht a.
Wortbildungen:
aufsage
Belegblock:
Schmidt, St. Kastorst.
2, 480, 17
(mosfrk.
, 1465
): ir hant uns [...] unser burgerschaft, schirme und fryheit, backen, malen etc. und alle gemeynschaft uffgesagt.
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
1, 470, 25
(hess.
, 1496
): es sy dann, das er solichs in eynem offen gebot ufgesagt oder [...] ufgeschrieben hab.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
223, 26
(thür.
, 1474
): da habe Phillip gesaget, daz er Lucasß den wechßel uffgesaget habe.
Löscher, Erzgeb. Bergr.
109, 25
(omd.
, 1548
): Wurde einer wassergelt aufsagen wollen laßen, das mogen die geschwornen [...] wol thuen.
Ebd.
125, 5
(1548
): Stollen sollen fur irem auflassen alle steuer aufsagen lassen.
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
257, 10
(nobd.
, 1407
): wenn daz ist, daz uns daz nit fuglich wer, so mugen wir yn daz aufsagen.
Mayer, Folz. Meisterl.
26, 17
(nobd.
, v. 1496
): Merck: do Adam deß apfels fort, | Veracht das im waß auff gesagt, | Von stunden an er irt.
Rupprich, Dürer
1, 71, 4
(nobd.
, 1509
): das ihr mir die taffel habt wollen aufsagen.
Chron. Augsb.
6, 72, 17
(schwäb.
, zu 1536
): ist doctor Rechlinger die provision von aim rath abkundt und aufgesagt worden.
Rintelen, B. Walther
22, 21
(moobd.
, 1552
/8
): er mag die selben [Bestandt und Leibgeding] den Innhabern aufsagen.
Winter, Nöst. Weist.
4, 201, 21
(moobd.
, um 1580
): soll auch kein bestantman seinem pawherren [...] die weingartarbait [...] aufsagen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
20, 241, 8
; Pfeiffer, a. a. O.
325, 31
; Turmair
4, 627, 13
; Rwb
1, 931
; Preuss. Wb. (Z) 1, 252;
Gudian, Ingelh. Recht.
1968, 115
-117.3.
›etw. (vertraglich Abgesichertes) aufgeben; (ein Amt) niederlegen, abdanken; auf etw. verzichten‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. ablassen
abkünden
abstehen
abtreten
aufgeben
Syntagmen:
die ansprache / bürgerschaft / meisterschaft / prälatur, das ampt / bistum / burgerrecht, den beruf a.
Belegblock:
Chron. Augsb.
2, 393, 15
(schwäb.
, 1467
): nauchdem si zu verschiner zeit ir burgerrecht aufgesagt haben.
Winter, Nöst. Weist.
1, 1042, 21
(moobd.
, M. 16. Jh.
): Darauf sol der alt richter und die geschwornen ire ambter aufsagen.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
283, 27
(m/soobd.
, 16.
/18. Jh.
): so er raitung gethan hat, so sagt er sein richterambt auf.
Mollay, Ofner Stadtr.
64, 2
(ung. inseldt.
, 1. H. 15. Jh.
): So nu der Richterr dy Ratheren vnd der Statschreiber haben aufgesagt, [...] So sullen zu sam treten dÿ gantz gmain [...] vnd süllen erwellen einen kündigen man.
Golius
128
; Dietz, Wb. Luther
142
; Rwb
1, 931
; Preuss. Wb. (Z) 1, 252;
Schwäb. Wb.
1, 411
; Schweiz. Id.
7, 403
.4.
›etw. (auswendig Gelerntes) hersagen, aufsagen; etw. mitteilen; etw. förmlich aussagen‹.Phraseme:
auf und nieder sagen
›schwätzen‹.Bedeutungsverwandte:
rezitieren
Syntagmen:
die letze
(›Lektion‹) / not, die gebote, das vater unser, den glauben a.
; zeugen
(Subj.) a.
Wortbildungen:
aufsage
Belegblock:
Tittmann, Schausp.
16
. Jh. Rebh., 32, 46 (Zwickau
1536
): wil ich eurn rat auch nicht ausschlagen | und euch mein not on scheu aufsagen.
Maaler
36r
(Zürich
1561
): Dem schuͦlmeister die letzgen Aufsagen.
Niewöhner, Teichner
120, 42
(Hs. ˹moobd.
, 1360
/70
˺): yeder man treib sein bejagen | und lazz auf und nider sagen.
Winter, Nöst. Weist.
2, 463, 12
(moobd.
, 18. Jh.
): solle der marktrichter der gemain acht tag vorhero aufsagen auf welhen tag solhe gehalten würd.
Grothausmann, Stadtb. Karpfen
87, 10
(mslow. inseldt.
, 1615
): wie die fürgeśtellten Zeügen aufgeśagt für vnß anmelden vnd aufśagen laśśen.
Voc. Teut.-Lat. oo iv;
Voc. inc. teut. b VIr;
Rot
345
; Dietz, Wb. Luther
142
; Rwb
1, 931
; Schwäb. Wb.
6, 1545
.