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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 03.03.2022 15:30
aufnennen,
V.;
nur als Part. Perf. belegt.
›jn. nennen, verzeichnen‹.
Bedeutungsverwandte
vgl.:
aufmelden
,
aufschreiben
2,
ausbescheiden
2.
Syntagmen:
der aufgenante burggraf.
Belegblock:
Dief./Wü.
106
(a.
1389
/
90
).