aufmucken,
V.;
zu (-)mucken
›brummen‹ (Dwb
).6, 2609
›jm. etw. vorwerfen, vorhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. aufheben
Belegblock:
Lohmeyer, K. v. Nostitz
275, 6
(preuß.
, 1566
): daß solches
[Eingabe, Beschwerde]
meine [...] Nothdurft erheischt, damit mir und ihnen unverschuldeterweise mein Abschied nicht verkehrlich aufgemuckt, und [...] daß die Abschiede [...] nicht allein in der Kanzlei kassiert werden sollen. Preuss. Wb. (Z)
1, 244
.