aufmucken,
V.;
zu
(-)mucken
›brummen‹ (
Dwb
6, 2609
).
›jm. etw. vorwerfen, vorhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
aufheben
 25.

Belegblock:

Lohmeyer, K. v. Nostitz
275, 6
(
preuß.
,
1566
):
daß solches
[Eingabe, Beschwerde]
meine [...] Nothdurft erheischt, damit mir und ihnen unverschuldeterweise mein Abschied nicht verkehrlich aufgemuckt, und [...] daß die Abschiede [...] nicht allein in der Kanzlei kassiert werden sollen.
Preuss. Wb. (Z)
1, 244
.