aufheien,
V.;
zu
mhd.
heien
›hegen‹
(Lexer
).1, 1209
1.
›etw. (Gewässer, Pflanzen, Flächen u. a.) hegen, pflegen, mit geeigneten Mitteln so behandeln, daß maximaler Nutzen entsteht‹; auch ütr.; zu
1
heien
2.Syntagmen:
den wald / wieslauf / stam, das volk / laster a.
Wortbildungen:
aufheiung
Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 384
; 6, 1540
(seit 16. Jh.
).2.
in außergerichtlicher Rechtsformel beim Zurücknehmen von Grundstücksstreifen gesagt, die der Grundstücksnachbar durch Grenzüberschreitung in Besitz genommen hatte: ›etw. wieder unter den Pflug nehmen‹.Gegensätze:
vgl. abackern
abzackern
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
36, 34
(smoobd.
, 1625
): Wer ainen überpaut [...] oder uber die march uberzeint, spricht der nachbahr zu diesem ‘du hast mich uber die march uberfahren’ spricht dann der ander ‘lieber nachber, heigs auf oder nimbs wider hinzue’.