aufhebegeld,
das
.
›Gebühr, die (von wem?) bei Verhaftung zu zahlen ist‹;
zu
aufheben
 26,
geld
(
das
) 4.
Bedeutungsverwandte:
stokgeld
 3,
turngeld
.

Belegblock:

Rwb
1, 879
(a.
1518
).