aufgraben,
V., unr. abl.
1.
›etw. durch Graben öffnen, aufgraben‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›jn. ausgraben‹; zu
graben
(V.) 1.Bedeutungsverwandte:
vgl. abgraben
Belegblock:
Chron. Magdeb.
2, 176, 29
(nrddt.
, Hs. 1601
): wir haben ihn dahin begraben, wolt ihr ihn da nicht leiden, so grabe ihn uff und grabe ihn unter den galgen.
Chron. Köln
1, 111
(rib.
, Hs. 1. H. 15. Jh.
): nym hie myt dir mynen staff | ind do vp grauen Maternus graff.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 26, 18
(Wittenb.
1545
): [Isaac] lies die Wasserbrünne wider auffgraben / die sie [...] gegraben hatten.
Ebd.
Marc. 2, 4
: da sie nicht kundten bey jn komen / fur dem Volck / deckten sie das Dach auff / da er war / vnd grubens auff vnd liessen das Bette ernider / da der Gichtbrüchige innen lag.
Chron. Köln a. a. O.
118
; Maaler
33r
.2.
›etw. (z. B. Erde) durch Graben lockern‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abhäufeln
Belegblock:
Dietz, Wb. Luther
1, 130
.