aufgebot,
das
.1.
›Ankündigung der Eheschließungsabsicht‹; vgl.
aufbieten
3.Zur Sache:
LThK
; 1, 1055/56
Rgg
; 1, 702/3
Lex. d. Mal.
.1, 1203
Wortbildungen:
aufgebotgeld
Belegblock:
Rwb
1, 871
; 872
.2.
›rechtsförmliche Bekanntgabe verfallener Sachgüter mit der Aufforderung an den Eigentümer zur Einlösung des Sachgutes innerhalb einer bestimmten Frist‹; zu
aufbieten
4, vgl. aufbot
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. aufbietung
Zur Sache:
Hrg
.1, 247-250
Belegblock:
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
248, 11
(thür.
, 1474
): biß so lange daz dy genanten Karlstorffe yr ander uffgeboth getan habin.
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
211, 6
(osächs.
, 1530
): das sich Matz Morgenstern [...] an ehe gedochte ire gütter vor allen andern geleubigern als vor sein eigentumb an alle einweisung und uffgepott ader noch andere landes aber gerichten ubung, [...], an⸗ und einnehmen sol.
Rwb
1, 871
.3.
s. aufbieten
6.