aufersterben,
V., unr. abl.
›jm. erblich zufallen, durch Erbschaft an jn. übergehen‹.
Bedeutungsverwandte:
anersterben
anfallen
anerben
anwachsen
Belegblock:
Köbler, Ref. Franckenfort
24a, 12
(Frankf.
1509
): wo einem man oder einem wyb ein erbfal vß einem testament oder one testament anfallen oder vff ersterben würde.
Ebd.
21b, 13
; Haltaus
57
; Dief./Wü.
101
; Rwb
1, 862
; Schwäb. Wb.
6, 1538
.