aufbreiten,
V.
›etw. (unterschiedliche Bezugsgegenstände) ausbreiten, flach hinlegen; etw. (z. B. Mist) über eine Fläche zerstreuen‹.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
61, 37
(
osächs.
,
1570
/
7
):
Vorm Gebürge, da der flaxbau nicht die geringste nahrung ist, pflegt man ihnen nur aufzuebreiten.
Rauwolf. Raiß
19, 17
([
Lauingen
]
1582
):
jhres Obersten Gezelt / darunder etliche schoͤne Teppich waren auffgebrait.
Winter, Nöst. Weist.
4, 29, 42
(
moobd.
,
1452
/
1552
, Hs.
16.
/
17. Jh.
):
Wan ainer den mist [...] lest ligen, so mag mahn auf der wißen aufbraiten.
Schwäb. Wb.
6, 1537
.