aufborgen,
V.
›von jm. etw. leihen, borgen‹; speziell: ›Schulden machen, (Geld) leihen‹.
Bedeutungsverwandte:
entlehen
entnemen
abborgen
abentlenen
1
aufbrechen
aufleihen
ausleihen
Syntagmen:
gotlose / prasser / schlemmer etw. a.
; geld / zerung a.
; bei jm. a.
; sich des a.
(subst.) enthalten
; jm. zum a. verhelfen
; aufgeborgte ware.
Belegblock:
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 162, 9
(Köln
1582
): Der gotlos thuͦt on hindersorgen | Von andern leuten gelt auffborgen, | Doch er bezalet nimmermer.
Dief./Wü.
100
; Dietz, Wb. Luther
1, 124
; Rwb
1, 852
; Preuss. Wb. (Z)
1, 225
; Schwäb. Wb.
1, 367
.