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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 24.11.2024 12:51
aufberaten,
V., unr. abl.
›jn. mit etw. ausstatten, jm. etw., das ihm rechtlich zusteht, zukommen lassen‹;
zu
beraten
(V.) 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abraten
3,
adpunktuieren
.
Belegblock:
Rwb
1, 848
(a.
1546
).