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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 04.03.2022 10:42
aufbegeren,
V.
1.
›gegen etw. aufbegehren, Einspruch erheben, protestieren‹.
Belegblock:
Schweiz. Id.
2, 404
(a.
1582
).
2.
›sich auf etw. berufen‹.
Syntagmen:
den eid a.
Belegblock:
Rwb
1, 848
(a.
1589
).