asangen,
V.;
zu 1
asang
.›etw. (z. B. ein Waldstück, ein Gehölz) abbrennen, um den Boden urbar zu machen‹; in den Belegen meist subst.
Bedeutungsverwandte:
vgl. absengen
ascherbrennen
Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 6, 8
(schwäb.
, 1563
): So soll das osangen und brennen der hölzer bey zehen guldin verpotten sein.
Ebd.
326, 4
(1603
): alleß onsangen, daß ist feürer prennen uf den gemeinden, gehawen hölzer oder im veld, ist verbotten.
Schwäb. Wb.
1, 336
(a. 1536
).