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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 16.03.2022 03:28
anzeiglich,
Adj.
›nachweisbar‹ oder ›angezeigt, gemeldet‹; in ersterem Falle vgl.
anzeigen
(V.) 1, in letzterem Falle
anzeigen
(V.) 2.
Belegblock:
Rwb
1, 795
:
in anzceiglichem schadenn
(
1511
).