anzeiglich,
Adj.
›nachweisbar‹ oder ›angezeigt, gemeldet‹; in ersterem Falle vgl.
anzeigen
(V.) 1, in letzterem Falle
anzeigen
(V.) 2.

Belegblock:

Rwb
1, 795
:
in anzceiglichem schadenn
(
1511
).