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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 27.11.2024 01:52
anstandsgeld,
das
.
›Betrag, der beim Eintritt in ein Rechtsverhältnis zu entrichten ist‹;
vgl.
anstand
1,
geld
(
das
) 4.
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 180
.