anschlagzettel,
der
.1.
›Wandpapier, Papierstück, Dokument, das angeschlagen, ausgehängt wird‹; zu
anschlagen
2.Bedeutungsverwandte:
vgl. anschlagbrief
Belegblock:
Weizsäcker, Graupn. Bergb.
240, 26
(osächs.
, 1534
): derhalben ich [...] einen itzlichen gewerken in sonderheit durch disen anschlagkzettl wil bevohlen haben.
2.
›Dokument, das die Steuerveranlagung enthält‹; vgl.
anschlagen
22; 23.Bedeutungsverwandte:
vgl. anschlagbrief
Belegblock:
Preuss. Wb. (Z)
1, 174
.