anranzen,
V.;
zu
mhd.
ranzen
›necken‹
(Lexer
).2, 743
›jn. mit Worten oder Taten reizen, provozieren‹;
zu
1
ranzen
2.Bedeutungsverwandte:
vgl. anreizen
Belegblock:
Qu. Schweiz. Gesch.
1, 19, 21
(halem.
, 1470
): do er soͤmlichs versagte und mit etwas troͤuworten, als in beducht, angrenzt wurde.
Welti, Stadtr. Bern
82, 10
(halem.
, um 1400
): wa ein vsser, der nit burger were, einen indren an rentzet mit worten oder mit werken.
Ebd.
82, 7
; 236, 8
; Schweiz. Id.
6, 1160
.