ankerben,
V.
1.
›einen Einschnitt in ein Kerbholz zum Zweck der Anrechnung von etw., Schuldbuchung machen‹.Gegensätze:
vgl. abkerben
Belegblock:
Scherzius
47
; Rwb
1, 665
; Schweiz. Id.
3, 450
.2.
›Steuern eintreiben‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. ablangen
abnemen
abzehenten
Belegblock:
Rwb
1, 665
.