anfegen,
V.
›den Be- bzw. Entwässerungsgraben von Wiesengrundstücken sauberhalten, offenhalten, instandhalten‹.
Belegblock:
Dinklage, Frk. Bauernweist.
110, 40
(nobd.
, 15. Jh.
): umb den rechten abgangk, do soll jedermann anfegen also ferr, als sein wisen gehet und reicht.