anfegen,
V.
›den Be- bzw. Entwässerungsgraben von Wiesengrundstücken sauberhalten, offenhalten, instandhalten‹.

Belegblock:

Dinklage, Frk. Bauernweist.
110, 40
(
nobd.
,
15. Jh.
):
umb den rechten abgangk, do soll jedermann anfegen also ferr, als sein wisen gehet und reicht.