anerbieten,
V., unr. abl.
1.
›sich anerbieten, sich bereit erklären, etw. zu tun; jm. etw. anbieten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
anbieten
 1.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
187, 11
(
m/soobd.
,
17. Jh.
):
wellichen allem vollzug zu laisten sich die gesambte burgerschaft in unterthenigistem gehorsamb anerpotten.
A. à S. Clara. Glori
30, 21
(
Wien
1680
):
daß es sich nicht erhebte zu GOtt / und sich freymuͤtig anerbotte / sich selbst anfrischte / sich liebhafft ansporte / alles / alles wegen Christum zu leyden.
Ebd.
38, 19
:
die grosse Reichthum / so dir die Freygebigkeit deß Kaͤysers gnaͤdigst anerbiet.
Rwb
1, 616
.
2.
›sich präsentieren, sich zeigen, als vorhanden erweisen‹.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 637, 3
(
Nürnb.
1631
):
In welcher alles falsch erdicht vnd eytel ist, | Was sich gleich anerbeut, Wolleben, Frewd vnd Lust.