andichten,
V.
›jm. etw. andichten, jm. etw. wahrheitswidrig nachsagen, zuschreiben; jn. zeichnerisch so darstellen, daß die Wirklichkeit als entstellt erscheint‹.
Späte Belege.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
10, 9
(
Köln
1653
):
Wir gestehen / daß von den Catholischen viel grosse vnnd kleine Suͤnden begangen werden / es werden ihnen (in sonderheit den Praͤlaten / der Clerisey / vnd den OrdenStaͤnden) auch viel angedichtet.
Ebd.
35, 22
:
ob vns schon die Widersacher andere Meinungen woͤllen andichten.
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew.
20, 22
(
Straßb.
1650
):
warumb bey Abmahlung deß Jüngsten Gerichts er [Michel Angolo] vns so vielerley gestalt, so gräßlich, so abschewlich [...] angestrichen vnd angedichtet habe.
Schöpper
63b
.