anbrechen,
V., unr. abl.
1.
›beginnen, kommen, hervorbrechen (z. B. vom Tageslicht)‹; als Synekdoche (häufiger): ›anbrechen, beginnen (vom Tag)‹.Belegblock:
Luther. Hl. Schrifft.
2. Sam. 2, 32
(Wittenb.
1545
): Joab mit seinen Mennern giengen die gantze nacht / das jnen das liecht an brach zu Hebron.
Göz. Leichabd.
207, 15
(Jena
1664
): daß nun das Licht anbreche.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 203, 71
(Nürnb.
1631
): Als der Charfreytag Morgens anbrach.
Ebd.
223, 1
; Eschenloher. Medicus
64, 24
; Maaler
16v
; 293v
; Dietz, Wb. Luther
1, 70/71
; Wolf, Mathesius.
1969, 283
.2.
›zu etw. aufbrechen‹.Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 179
.3.
›einen Streit anfangen‹.Belegblock:
Rwb
1, 605
.4.
›etw. mindern, schmälern, beeinträchtigen‹. Hierher auch das von Dietz, Wb. Luther
angeführte ›feindlich einbrechen‹, das nach dem aufgeführten Beleg auch ›Schaden anrichten‹ bedeuten kann.1, 71
Belegblock:
Müller, Alte Landsch. St. Gallen
62, 26
(halem.
, 1533
): dadurch minem gnedigen herren und der stat Wyl der zoll angebrochen werde.
5.
als Part. Perf. angebrochen
›krank (vom Vieh)‹.Belegblock:
Schwäb. Wb.
1, 179
.6.
›etw. (z. B. einen Korb) füllen‹.Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
2, 406, 34
(moobd.
, 1615
): die [zistl] soll er dreimall in dem perg voll weinber anzubrechen macht haben.