anbrechen,
V., unr. abl.
1.
›beginnen, kommen, hervorbrechen (z. B. vom Tageslicht)‹; als Synekdoche (häufiger): ›anbrechen, beginnen (vom Tag)‹.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
2. Sam. 2, 32
(
Wittenb.
1545
):
Joab mit seinen Mennern giengen die gantze nacht / das jnen das liecht an brach zu Hebron.
Göz. Leichabd.
207, 15
(
Jena
1664
):
daß nun das Licht anbreche.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 203, 71
(
Nürnb.
1631
):
Als der Charfreytag Morgens anbrach.
Ebd.
223, 1
;
Eschenloher. Medicus
64, 24
;
Maaler
16v
;
293v
;
Dietz, Wb. Luther
1, 70/71
;
Wolf, Mathesius.
1969, 283
.
2.
›zu etw. aufbrechen‹.

Belegblock:

Schwäb. Wb.
1, 179
.
3.
›einen Streit anfangen‹.

Belegblock:

Rwb
1, 605
.
4.
›etw. mindern, schmälern, beeinträchtigen‹. Hierher auch das von
Dietz, Wb. Luther
1, 71
angeführte ›feindlich einbrechen‹, das nach dem aufgeführten Beleg auch ›Schaden anrichten‹ bedeuten kann.

Belegblock:

Müller, Alte Landsch. St. Gallen
62, 26
(
halem.
,
1533
):
dadurch minem gnedigen herren und der stat Wyl der zoll angebrochen werde.
5.
als Part. Perf.
angebrochen
›krank (vom Vieh)‹.

Belegblock:

Schwäb. Wb.
1, 179
.
6.
›etw. (z. B. einen Korb) füllen‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
2, 406, 34
(
moobd.
,
1615
):
die [zistl] soll er dreimall in dem perg voll weinber anzubrechen macht haben.