amptstag,
der
.›Sprechtag, Sitzungstag in einer Verwaltung, Behörde‹;
zu
ampt
(das
) 4, tag
9.Belegblock:
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 803, 6
(schwäb.
, 1610
): wer in der herrschaft cantzley was anzubringen [...] hat, der solle an denen wochentlich angeordneten zwayen ambtstägen als montag und donnerstag erscheinen, an anderen tägen aber nit allein nicht angehört, sondern noch darzue gebüeßt [...] werden.