amptstag,
der
.
›Sprechtag, Sitzungstag in einer Verwaltung, Behörde‹;
zu
ampt
(
das
) 4.

Belegblock:

Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 803, 6
(
schwäb.
,
1610
):
wer in der herrschaft cantzley was anzubringen [...] hat, der solle an denen wochentlich angeordneten zwayen ambtstägen als montag und donnerstag erscheinen, an anderen tägen aber nit allein nicht angehört, sondern noch darzue gebüeßt [...] werden.