amptsbauer,
der
.
›Amtsperson, der zur Ausübung ihrer Funktion Dienstgebäude einschließlich zugehöriger Einrichtungen und Grundflächen zugewiesen sind‹;
vgl.
ampt
(
das
) 3,
bauer
(
der
) 1.

Belegblock:

Rwb
1, 558
.