amptlehen,
das
.›mit einem Amt oder einem Dienst verbundenes Lehngut‹; der Lehensinhaber hatte keine Abgaben zu leisten.
Bedeutungsverwandte:
meierhof
Belegblock:
Winter, Nöst. Weist.
1, 101, 29
(moobd.
, 1520
): Der Hagenawer sol die aw in dem krieg verslahen al morgen, darumb hat er ain ambtlehen.
Rwb
1, 575
.