amptlehen,
das
.
›mit einem Amt oder einem Dienst verbundenes Lehngut‹; der Lehensinhaber hatte keine Abgaben zu leisten.
Bedeutungsverwandte:
meierhof
 1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
1, 101, 29
(
moobd.
,
1520
):
Der Hagenawer sol die aw in dem krieg verslahen al morgen, darumb hat er ain ambtlehen.
Rwb
1, 575
.