alfang,
der
;-/-e
+ Uml.die Handlungsbezeichnung ›Aalfang‹ ist nur unsicher belegt (vgl. unten den 2. Beleg, 1. Erwähnung); sie wird aber von den beiden Metonymien ›Beute des Aalfanges‹ und ›Fangvorrichtung für Aale‹ vorausgesetzt;
zu
1
al
1.Zur Sache:
Preuss. Wb. (Z)
.1, 3
Belegblock:
Lohmeyer, K. v. Nostitz
116, 20
(preuß.
, 1578
): Wo pleibt das [...] wisichen von 100 hauffen haw und der ohelfang [...]?
Ebd.
46, 9
: In diesem ampt sein vil sehe, die gar wenig tragen; man muß nach dem olfang sehen, das dar etzliche olfenge angerichtet werden.
Ebd.
49, 21
: muß er zür molen und fischerey fleisiger züsehen, sünderlich auch zum olfang, und dos die fliesser nicht verstellet werden.