action,
die
;
-/-en.
1.
›Handlung, Verlauf einer Handlung, Unternehmung allgemein‹.
Bedeutungsverwandte:
haltung
 7 (s. v.
halten
 11),
handlung
 3,
werkung
.

Belegblock:

Rot
288
(
Augsb.
1571
):
Action, handlung / werckung / haltung.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
.
2.
›Vortragsweise; Bewegungsgebärde beim Reden; Vorstellung, Aufführung von etw. (meist: Schauspielen)‹.
Bedeutungsverwandte:
ausrichtung
 6,
haltung
(s. v.
halten
 12).

Belegblock:

Rot
286
(
Augsb.
1571
):
Action, das werck vnd thůn / die haltung. Die haltung einer Comedien / wirt auch actio genant.
Ebd.
288
:
Action [...] weiß vnd perd / thůn vnd lassen eines Redners oder Spilhalters / so er im reden vnd Spilhalten braucht.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp.
2, 2038
(
Basel
1616
):
Die Action ist nun vollendt, | Diss trawrig Werck, das hat ein end.
3.
›Klage vor Gericht; Rechtsanspruch; einklagbares Recht‹.
Bedeutungsverwandte:
forderung
,
gerechtigkeit
 8,
klage
 2 (je zweimal),
rechtshandel
.
Syntagmen:
a. auf etw. haben, an jn. legen, gegen jn. vornemen
;
auf die a. verziehen / renunzieren
;
jn. one a. schadlos halten, jn. von einer a. ausschliessen
;
niessung der a.

Belegblock:

Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 55, 7
(
rhfrk.
1523
):
daß kein seel in der hell von den teufeln harter geplagt mög werden, dann wann ein armer den [...] advocaten [...] zů teil wirt, dann da sint so vil action, exception, replik, duplik [...] dilation [...], also daß kein entledigung ist.
Rot
288
(
Augsb.
1571
):
Action [...] die klag oder Rechtshandel / der eim Procurator beuolhen ist.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
;
Matzinger-Pfister, Paarformel.
1972, 144
.
4.
›Gerichtsakten, Verhandlungsunterlagen in ihrer Gesamtheit‹; Metonymie zu 3 (erste Nuance).
Bedeutungsverwandte:
vgl.
1
acten
.

Belegblock:

Siegel u. a., Salzb. Taid.
162, 8
(
smoobd.
,
1585
):
der [richter] ime neben seinem bericht alle action umb sein gebürliche bezallung, durch sein insigl verschlossen, soll zuesteen lassen.