action,
die
;-/-en.
1.
›Handlung, Verlauf einer Handlung, Unternehmung allgemein‹.Bedeutungsverwandte:
haltung
halten
handlung
werkung
Belegblock:
Rot
288
(Augsb.
1571
): Action, handlung / werckung / haltung.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
.2.
›Vortragsweise; Bewegungsgebärde beim Reden; Vorstellung, Aufführung von etw. (meist: Schauspielen)‹.Bedeutungsverwandte:
ausrichtung
haltung
halten
Belegblock:
Rot
286
(Augsb.
1571
): Action, das werck vnd thůn / die haltung. Die haltung einer Comedien / wirt auch actio genant.
Ebd.
288
: Action [...] weiß vnd perd / thůn vnd lassen eines Redners oder Spilhalters / so er im reden vnd Spilhalten braucht.
Schaer, Pyr.-Thisbe-Sp.
2, 2038
(Basel
1616
): Die Action ist nun vollendt, | Diss trawrig Werck, das hat ein end.
3.
›Klage vor Gericht; Rechtsanspruch; einklagbares Recht‹.Bedeutungsverwandte:
forderung
gerechtigkeit
klage
rechtshandel
Syntagmen:
a. auf etw. haben, an jn. legen, gegen jn. vornemen
; auf die a. verziehen / renunzieren
; jn. one a. schadlos halten, jn. von einer a. ausschliessen
; niessung der a.
Belegblock:
Schade, Sat. u. Pasqu.
2, 55, 7
(rhfrk.
1523
): daß kein seel in der hell von den teufeln harter geplagt mög werden, dann wann ein armer den [...] advocaten [...] zů teil wirt, dann da sint so vil action, exception, replik, duplik [...] dilation [...], also daß kein entledigung ist.
Rot
288
(Augsb.
1571
): Action [...] die klag oder Rechtshandel / der eim Procurator beuolhen ist.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
85
; Matzinger-Pfister, Paarformel.
1972, 144
.4.
›Gerichtsakten, Verhandlungsunterlagen in ihrer Gesamtheit‹; Metonymie zu 3 (erste Nuance).Bedeutungsverwandte:
vgl. 1
acten
Belegblock:
Siegel u. a., Salzb. Taid.
162, 8
(smoobd.
, 1585
): der [richter] ime neben seinem bericht alle action umb sein gebürliche bezallung, durch sein insigl verschlossen, soll zuesteen lassen.