achengeld,
das
.›Nebeneinkünfte der Zollbeamten, die sie von den Betreibern der Lastschiffahrt mit Nachen erhielten‹;
vgl.
2
ach
, geld
(das
) 2.Nrhein.; seit dem 17. Jh.
Bedeutungsverwandte:
akzidentalia
2, fooi
, mijt
(dazu Wb. Ned. Taal
).3, 4623
; 9, 722
Belegblock:
Scholz-Babisch, Klev. Rheinzollw.
708, 36
(nrhein.
, 1695
): so soll dasjenige, was bißhero von den holtzflößern ahn akengeldt und sonsten denen zollbeambten gegeben worden, [...] determiniret werden.
Ebd.
720, 18
: [Auch sind]
die sonst eingeführte achengelder, meet und voy, auch alle ubrige accidentalia der zollbedienten gäntzlich abgeschafft [worden].