abwitzig,
auch
abitzig
, Adj.
›verrückt, närrisch; geistesschwach, irrsinnig‹.
Bedeutungsverwandte:
einfältig
unsinnig
aberwitze
abweisig
Belegblock:
Jaspers, St. v. Landskron
146v, 16
(Augsb.
1484
): wañ die vnschuldikeit die erstat in soͤlichem das vnwissen. Also verstee auch vonn den abiczigen.
Drescher, Hartlieb Caes.
173, 15
(moobd.
, 1456
/67
): Die fraw sprach: ‚Wie ist dir geschechen? Pist du abiczig worden?‘
Rintelen, B. Walther
165, 32
(oobd.
, 1552
/8
): wann ein sollich Person nit gar abwitzig, sonder allein etwas einfelltig wär.