1
abweichen,V., unr. abl.
Zu rechtssprachlichen Spezialisierungen vgl. Rwb
.1, 337
1.
›von einer Stelle oder von jm. weggehen, verschwinden, sich davonmachen; sich (im militärischen Sinne) zurückziehen, fliehen‹; spezialisiert: ›seinen Arbeitsplatz verlassen‹; ›von der Behandlung eines Rechtsfalles Abstand nehmen‹.Bedeutungsverwandte:
abgehen
abziehen
fliehen
weichen
Wortbildungen:
abweichung
Belegblock:
Chron. Augsb.
7, 38, 4
(schwäb.
, zu 1548
): er were bei seinen schefflin bliben und nit als ain muetling und böser hirt abgewichen.
Kehrein, Kath. Gesangb.
1, 156, 5
(Bautzen
1567
): Mit Gotts Wort er jhn [Teuffel] vberwand, | Das er must abweichen mit schandt.
Chron. Magdeb.
2, 213, 18
(nrddt.
, 1550
/1
): die Magdeburger aber sehr unter sie geschossen, seindt sie wider abgewichen.
Neubauer, Kriegsb. Seldeneck
110, 16
(nobd.
, 2. H. 15. Jh.
): jst auch nott, ein vffsehenn zu habenn, ob sich aus dem hauffen die zu seynem hauffenn geordentenn thonn oder sich hinttren oder scheuhen oder abweychenn [...] oder flihenn wolten.
Reithmeier, B. v. Chiemsee
2, 5
(München
1528
): Darauf wirt jnen der herr antwortten [...] Ir übeltaeter mueesst von mir abweichen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.
21, 5, 24
(schles.
, 1529
): dass er
[Erzwäscher]
seinem eide und pflicht noch von der wesche nicht abweiche. Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 690, 44
(schwäb.
, um 1585
): So auch iemandts vor gericht erscheinen, [...] der den gerichtsamman, ainen oder mehr richter [...] von sibschaft, freünd- oder schwagerschaft [...] halben aufzustehen, abzueweichen oder außzuetreiben begeren wurde.
Graf-Fuchs, Ämter Interl./Unterseen
291, 1
; 394, 22
; Voc. inc. teut. a
ivv
; Maaler
9r
; Crecelius
1, 10
.2.
›von jm./etw. abfallen, abtrünnig werden; sich von jm./etw. abwenden, abkehren‹; speziell von Mönchen: ›das Mönchsgelübde brechen, aus dem Kloster austreten‹; Ütr. von 1.Bedeutungsverwandte:
abtreten
apostatieren
verlassen
abtrünnen
abwenden
Wortbildungen:
abweichung
Belegblock:
Kehrein, Kath. Gesangb.
2, 679, 9
(Nürnb.
1631
): Wenn je das Volck erzuͤrnte dich, | [...] | Vnd durch die sund von dir abweich.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
5
(Nürnb.
1517
): Darumb ist der creatur nichts nützers dann die widerkunft mit dem lob zu irem anfank: das sie von ir abweich und gee zu got.
Ebd.
185
: wann sie sich befleisen (sich) aller böser gedanken des herzen zu entladen, aller suese des fleischs abzuweichen und fern zu sein von den zuneigungen zu sünden.
Ebd.
202
: ie ferner wir abweichen von einem, ie weitleuftiger wir zerstreuet werden.
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
173, 19
(schwäb.
, v. 1542
): darnach ist er ain münch [...] worden, denselben orden verlassen, daraußgangen, apostatiert, von dem waren, ongezweyfleten, alten, cristenlichen glauben und cristenlichen kirchen abgewichen.
Nyberg, Birgittenkl.
1, 415, 19
(schwäb.
, 1519
): wir haben ain irrig schaͤfflen, ain abgewichnen bruͤder jetzt etlich zeyt in der welt vmbschwayffende.
Maaler
9r
.3.
›differieren, von einem Gesetz oder einer Norm abweichen‹; Ütr. zu 1.Belegblock:
Mayer, Folz. Meisterl.
58, 44
(nobd.
, um 1480
): Daß nie verkundet menschen zung | Wie seldenhafft | Naturen art weich abe.
Maaler
9r
(Zürich
1561
): Etwas von der alten dapfferkeit Abweychen.
4.
›ablaufen, vergehen (von der Zeit)‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. abgehen
Belegblock:
Dief./Wü.
21
.5.
bedeutungsverwandt zu ausschweifen
2.