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Stand 29.04.2021 05:34
abwanden,
V.
›angrenzen, anstoßen an etw./jn. (von Grundstücken o. ä.)‹.
Belegblock:
Welti, Urk. Rheinfelden
852, 12
(
halem.
,
1531
):
[eine Juchart Acker]
abwandet uff Claus Brennysen.