abtracht,
der
.– Wmd.
1.
›Buße, Entschädigung für etw.‹; zu
abtragen
4; vgl. abtrag
3.Belegblock:
Buch Weinsb.
4, 145, 17
(rib.
, 1592
): darzu sult das bruamt dem fiscail 10 mr. gutzs silbers vor ein abtragt vergnogen.
Loersch, Weist. Boppard
123, 16
(mosfrk.
, 1594
): was dergestalt der abtragt und bruchten halber gethetingt und verglichen, soll ergedachts herrn probsten schulthuß einforderen.
2.
›Bescheid, Beratungsergebnis‹; vgl.
abtrag
5.Belegblock:
Chron. Köln
3, 930, 22
(rib.
, 1481
/2
): wollten auch von dannen niet scheiden, sei hetten dan des ein abdragt und antwort, ja oder nein.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
50b
.