abtracht,
der
.
– Wmd.
1.
›Buße, Entschädigung für etw.‹;
zu
abtragen
 4; vgl.
abtrag
 3.

Belegblock:

Buch Weinsb.
4, 145, 17
(
rib.
,
1592
):
darzu sult das bruamt dem fiscail 10 mr. gutzs silbers vor ein abtragt vergnogen.
Loersch, Weist. Boppard
123, 16
(
mosfrk.
,
1594
):
was dergestalt der abtragt und bruchten halber gethetingt und verglichen, soll ergedachts herrn probsten schulthuß einforderen.
2.
›Bescheid, Beratungsergebnis‹;
vgl.
abtrag
 5.

Belegblock:

Chron. Köln
3, 930, 22
(
rib.
,
1481
/
2
):
wollten auch von dannen niet scheiden, sei hetten dan des ein abdragt und antwort, ja oder nein.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
50b
.