absteinen,
V.
1.
›(Flurstücke) durch Grenzsteine markieren, abgrenzen‹.Wmd.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 2
abmalen
abmarken
abreinen
abstapeln
abstecken
abstocken
abzeichnen
Wortbildungen:
absteinung
abflurung
Belegblock:
Brinkmann, Bad. Weist.
71, 22
(rhfrk.
, 1605
): nemblich daß die Obrigkheimer den Aspachern funfzig morgen walds [...] absteinen.
Kollnig, Weist. Schriesh.
15, 34
(rhfrk.
, 1609
): Von Ziegelhaußen bis an Kleinneckhergemündt und Neckhersteinacher gemarkung, inmaßen es abgesteint, bis zum steinen gattern in die Schönawer bach hinein.
Ebd.
280, 31
; 289, 7
; Rwb
1, 291
; Pfälz. Wb.
1, 97
; Dict. Germ.-Gall.-Lat.
13a
; Shess. Wb.
1, 104
.2.
›Grenzsteine versetzen‹; als Synekdoche: ›js. Grundstücksgrenze überschreiten und sein Land antasten‹.Bedeutungsverwandte:
zu letzterem: vgl. abackern
Belegblock:
Aubin, Weist. Köln/Brühl
56, 27
(rib.
, Hs. 1731
): of jemant den vorß. heren dechant und kapitel an ihren eckern ind guedern zu nahe oder afzeunen, -steinen of steine zu nahe setzenden.
3.
›etw. von Steinen säubern‹.Belegblock:
Rwb
1, 291
.