absenzgeld,
das
.›Gebühr, Entgelt des Verwalters einer Pfründe an den Pfründeninhaber‹; wie
absenz
(die
) 2, geld
(das
) 4.Belegblock:
Mell u. a., Steir. Taid.
241, 13
(m/soobd.
, 1638
): In recognitionem absentgeld sol er für seine person jarlich zu sidlungszeit erlögen 30 f.