absenzgeld,
das
.
›Gebühr, Entgelt des Verwalters einer Pfründe an den Pfründeninhaber‹; wie
absenz
(
die
) 2,
geld
(
das
) 4.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid.
241, 13
(
m/soobd.
,
1638
):
In recognitionem absentgeld sol er für seine person jarlich zu sidlungszeit erlögen 30 f.