abschwenden,
V.;
Kausativum zu
(ab)schwinden
.
›etw. (z. B. Holz) beseitigen, wegräumen‹; mit Objektverschiebung: ›(bewachsene Flächen) von Strauchwerk und Gestrüpp säubern‹.
Seit dem 17. Jh.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid.
438, 31
(
m/soobd.
,
17.
/
18. Jh.
):
die bißher daß holz abgeschwendt und wißnen und reüter gemacht.
Ebd.
363, 22
(
1788
):
ein jeder ein tag auf dero alpen einzeun und ein tag raumen oder abschwenten sollen verbunten sein.
Schmeller/F.
2, 636
;
Rwb
1, 269
.