abschnüren,
V.
1.
›etw. mit einer Schnur markieren, abgrenzen‹.Bedeutungsverwandte:
abmessen
abmassen
Belegblock:
Schmidt, Frankf. Zunfturk.
2, 106, 24
(hess.
, 1498
): der flecke sy dan vorhin von des rats [...] buwemeistern [...] eigenlich abegemessen und abegesnort worden.
Ebd.
2, 119, 27
(1579
): die leng und breitt [...] abmeßen und abschnuren.
2.
›etw. (z. B. eine Wagenladung) aus seiner Verschnürung lösen‹.Belegblock:
Hertel, UB Magdeb.
3, 521, 4
(omd.
, 1494
): haben die beclagten [...] die erde, so ausz dem graben gefurdt [...] zu der zceit seines capittels abgesnurt uff seines gnedigsten herrn und seiner gnaden kirchen eigenthumb geworffen.
3.
›etw. (z. B. Wasser) ableiten, in eine andere Richtung lenken‹; als Synekdoche an 1 anzuschließen: ›vorbereitend vermessen‹ steht für die Gesamthandlung ›ableiten‹.Bedeutungsverwandte:
ableiten
Belegblock:
Sachs
16, 250, 28
(Nürnb.
1562
): Und fieng bald an nach dem berhaten | Und das wasser abschnüren liß.