abschöpfen,
V.
1.
›etw. abschöpfen, von oben wegnehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
abheben
 3.

Belegblock:

Dict. Germ.-Gall.-Lat.
11b
.
2.
›den Weinbergzins nehmen‹. Dies geschah durch Abschöpfen der dem Grundherrn zustehenden Menge Weins. Bei
Wrede, Aköln. Sprachsch.
40b
ist das Verb für das Entgegennehmen einer Mahlabgabe belegt, demnach allgemein: ›etw., das jm. zusteht, nehmen‹; Synekdoche zu 1.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist.
3, 137, 32
(
moobd.
,
1583
):
das ain ieder perkgnoß dem gruntherrn daß perkrecht ëe das er sein maisch weck fuert abschöpf.
Ebd.
4, 81, 9
;
Rintelen, B. Walther
11, 21
;
Pfälz. Wb.
1, 87
.
3.
›(ein Urteil) fällen‹.

Belegblock:

Rwb
1, 264
.