absagung,
die
.– Obd.
1.
›Aufkündigung des Friedens, Ansage der Fehde, Kriegserklärung‹; zu
absagen
2.Belegblock:
Chron. Augsb.
9, 109, 14
(schwäb.
, 1544
/5
): daß man über die zerstörung und absagung der statt Cartago geratschlaget hett.
Roder, Hugs Vill. Chron.
74, 10
(önalem.
, 1519
): desgelich schick[t] herzog, Uorich och knaben zů dem Punt mit absagung.
Rennefahrt, Statut. Saanen
17, 14
(halem.
, 1393
): nach der absagung des brieffes so sol yetweder lant vor andern gůtten friden haben die vierzechen tage.
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
211, 23
.2.
›Aufgabe von etw., Verzicht auf etw.‹; zu
absagen
5.Belegblock:
Drescher, Hartlieb. Caes.
117, 8
(moobd.
, 1456
/67
): Ye zwar in der gehorsam, in gedultikait und in diemüttikait, in absagung aller aygenschafft und aygens willen.
3.
›Leugnung, Bestreitung von etw.‹; zu absagen
in der Bed. B 2 ›absprechen‹ des Dwb, Neub.
.1, 732
Belegblock:
Ruh, Bonaventura
346, 19
(oschwäb.
, 2. V. 15. Jh.
): das ist die wyß der erhoͤbung durch die absagung allen dryen personen.