absagung,
die
.
– Obd.
1.
›Aufkündigung des Friedens, Ansage der Fehde, Kriegserklärung‹;
zu
absagen
 2.

Belegblock:

Chron. Augsb.
9, 109, 14
(
schwäb.
,
1544
/
5
):
daß man über die zerstörung und absagung der statt Cartago geratschlaget hett.
Roder, Hugs Vill. Chron.
74, 10
(
önalem.
,
1519
):
desgelich schick[t] herzog, Uorich och knaben zů dem Punt mit absagung.
Rennefahrt, Statut. Saanen
17, 14
(
halem.
,
1393
):
nach der absagung des brieffes so sol yetweder lant vor andern gůtten friden haben die vierzechen tage.
Baumann, Bauernkr. Oberschw.
211, 23
.
2.
›Aufgabe von etw., Verzicht auf etw.‹;
zu
absagen
 5.

Belegblock:

Drescher, Hartlieb. Caes.
117, 8
(
moobd.
,
1456
/
67
):
Ye zwar in der gehorsam, in gedultikait und in diemüttikait, in absagung aller aygenschafft und aygens willen.
3.
›Leugnung, Bestreitung von etw.‹; zu
absagen
in der Bed. B 2 ›absprechen‹ des
Dwb, Neub.
1, 732
.

Belegblock:

Ruh, Bonaventura
346, 19
(
oschwäb.
,
2. V. 15. Jh.
):
das ist die wyß der erhoͤbung durch die absagung allen dryen personen.