abruf,
der
.›Herabsetzung des Kurswertes einer Münze‹;
vgl.
abrufen
4.Belegblock:
Rennefahrt, Gebiet Bern
259, 5
(halem.
, 1634
): Die handtmüntzen beruͤhrend, söllend derselben [...] allein unsere batzen, halbbatzen, krützer und vierer in unseren landen und gebieten wie bißhero [...] ohne abruf und abschatzung geng und gäb, und die unseren im landt dieselben von einanderen also zu empfachen schuldig syn.
Schwäb. Wb.
1, 55
(unter abrufen
); Bad. Wb.
1, 15a
.