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Frühneuhochdeutsches Wörterbuch
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Stand 02.03.2024 21:37
abpfändig,
Adj.
in der Wendung
etw. abpfändig machen
›etw. verpfänden, veräußern‹;
zu
abpfänden
.
Belegblock:
Rwb
1, 202
.