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Stand 02.03.2024 21:37
abpfänden,
V.
›von jm. etw. als Pfand für eine Schuld entgegennehmen‹;
zu
pfänden
2.
Wortbildungen:
abpfändung.
Belegblock:
Wrede, Aköln. Sprachsch.
31b
;
Dief./Wü.
13
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 46
.