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Stand 30.04.2021 21:15
abmacht,
die
.
wohl ›Vollzug, Durchführung von etw.‹.
Belegblock:
Toeppen, Ständetage Preußen
3, 340, 24
(
preuß.
,
1451
):
das sie denne villichte mochten begern ew. erw. gn. missehagelicheit vorczubrengen in abemacht der holdunge.