abkürzen,
V.
1.
›etw. (z. B. Geld) einbehalten, in Minderung bringen, gegen etw. aufrechnen‹.
Wohl md.

Belegblock:

Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
160, 1
(
osächs.
,
1542
/
70
):
der cleger [...] wölte also sein kegenschulden in der zalung apkurzen.
Löscher, Erzgeb. Bergrecht
139, 17
(
omd.
,
1529
/
30
):
so hat man eynen eynfahren lassen und keynen lohn innebehalten noch abgekurtzt.
Wrede, Aköln. Sprachsch.
24b
;
Dief./Wü.
10
.
2.
›jm. etw. (z. B. Macht) entziehen, nehmen, etw. einschränken‹.

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth
2, 36, 26
(
Frankf.
1602
):
Wenn gott ihn allen gwalt abkürtzt, | Vom höchsten auff das unterst stürtzt.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
2, 32
(
Nürnb.
1517
):
Iedoch ist nit abgekürzet der gewalt des herren, sunder vilmer ist der erdboden vol der barmherzikeit gots.
3.
›etw. kürzer machen, kürzen, abkürzen (in zeitlichem und räumlichem Sinne)‹; resultativ: ›etw. beenden‹; offen zu 4.

Belegblock:

Boon, St. Prätorius
68, 17
(
Ülzen
1579
):
Schwerter / Wasser vñ der gleichen dinge / dadurch vns Gott das leben abkůrtzet / vnd das vorgesteckte lebens ziel seines rahts zum ende fuͤret.
Luther. Hl. Schrifft.
Hiob 17, 1
(
Wittenb.
1545
):
Mein odem ist schwach / vnd meine tage sind abgekürtzt / das Grab ist da.
Maaler
3v
(
Zürich
1561
):
Abkürtzen / Praecidere. Kürtzer machẽ. Breuiare. [...] Abkürtzte wort / so nit all bůchstaben habend.
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 261, 18
;
Rot
285
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 38
;
Dietz, Wb. Luther
1, 20b
.
4.
›etw. kurz und bündig ausdrücken, kurz machen‹; beim Sprechen einer Fremdsprache: ›gebrochen sprechen, in einzelnen Worten reden‹.
Bedeutungsverwandte:
abbinden
 2 (zu ersterer Nuance).

Belegblock:

Fischer, Folz. Reimp.
16, 39
(
Nürnb.
um 1480
/
81
):
Kurcz ab, sag mir: wo pistu kranck.
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
1, 246, 18
(
Frankf.
1563
):
Dieser wußt viel weniger von wegen der behenden, schnellen, durch einander abgekürtzten sprach, was der wirt [...] im geantwortet hett.