abgefordern,
V.
›jm. etw. (z. T. rechtsförmlich) abfordern, abverlangen, eine Forderung gegen jn. erheben‹;
zu
gefordern
1.Bedeutungsverwandte:
vgl. abfordern
Belegblock:
Kisch, Leipz. Schöffenspr.
657, 52
(osächs.
, 1523
/4
): darnach will ich das recht lassen erkennen, was er mir mit recht moge abgeforderen von des kaufs wegen.
Ebd.
455, 2
; 706, 198
.